| Pelletsheizungen sind komfortabel,... | | | | | ...das heißt die einzelnen Komponenten sind auf vollautomatischen Betrieb ausgelegt. So auch das Pelletslager. Unabhängig davon ob die Raumaustragung mittels Saugsonden, Förderschnecke oder Rührwerk durchgeführt wird, oder ob es sich um einen Lagerraum mit Schrägböden, Gewebe- / Stahlblechsilo oder um einen Erdtank handelt. Der Gestaltung des Lagerraumes kommt für die Erhaltung der Pelletsqualität eine entscheidende Rolle zu.
| Die ÖNORM M 7137 beschreibt detailliert die Gestaltung des Lagerraumes – das Wichtigste daraus: Das Transportfahrzeug sollte so weit an die Einblasstutzen heranfahren, dass die Schlauchlänge von 30 m nicht überschritten wird. (Bitte kontaktieren Sie uns, wenn die Befüllleitung über 30 m ist, wir beraten Sie gerne!) Die Zufahrtsstraße muss eine Breite von mind. 3 m haben und für Schwerfahrzeuge geeignet sein. „Wände und tragende Teile sind so auszuführen, dass sie den statischen Belastungen standhalten.“ In der Praxis haben sich Wandstärken von mind. 12 cm (17 cm Hohlblockstein od. 10 cm Beton) beidseitig verputzt bewährt. Das Lager sollte den Brennstoffbedarf einer Heizperiode aufnehmen können. (ca. 0,9 m³ pro KW der Gebäudeheizlast, 1 m³ enstpricht ca. 650 kg) Durch Schrägböden und Luftraum ist mit einem Raumverlust von ca. 1/3 des Gesamtvolumens zu rechnen. Die Brandschutzanforderungen an Pelletslagerräume gemäß TRVB H 118 sind einzuhalten. Sämtliche Elektro-, Wasser-, Abwasser-, oder sonstige Installationen sind unter Putz zu verlegen oder entsprechend zu isolieren und vor mechanischer Beanspruchung zu schützen sowie gemäß TRVB H 118 auszuführen. - Keine Elektroinstallationen im Lagerraum
- Prallschutzmatte gegenüber dem Einblasstutzen
- Empfehlungen des DEPV zum Pelletlagerbau (2.67 MB)
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