Pelletlager

Das Pelletlager spielt neben der Pellets eine entscheidende Rolle für die Pellets-Qualität. Aufgrund dessen sollte auf die richtige Ausführung des Lagerraums geachtet werden.

Ausführungsvarianten

Beim Pelletlager kann zwischen unterschiedlichen Ausführungsvarianten bei der Raumaustragung sowie bei der Bauweise des Lagerraums gewählt werden. Abhängig vom Kesseltyp und den vorhandenen Raumbedingungen wird das Lagersystem vom Hersteller auf die jeweiligen Anforderungen angepasst. Speziell für feuchte Lagerräume gibt es Gewebe- und Stahlblechsilos.

Viele Pelletheizer bauen Ihre Lagerräume selbst. In diesem Fall gibt es eine Reihe von Besonderheiten und Regeln, welche beachtet werden müssen.

Folgend finden Sie Downloadmöglichkeiten zum normgerechten Pelletslagerbau. Diese basieren auf der geltenden Lagerraumnorm DIN EN ISO 20023 – das Wichtigste daraus:

  • Das Transportfahrzeug sollte so weit als möglich an die Einblasstutzen heranfahren können, damit die Schlauchlänge von 30 m nicht überschritten wird. Bei Überschreitung dieser Maßangaben, wenden Sie sich bitte direkt an unser Beraterteam.
  • Die Zufahrtsstraße muss eine Breite von mind. 3 m aufweisen und für Schwerfahrzeuge geeignet sein.
  • Wände und tragende Teile sind so auszuführen, dass diese den statischen Belastungen standhalten kann.
  • Das Lager sollte den Brennstoffbedarf einer Heizperiode aufnehmen können.
  • Berechnungsgrundlage: ca. 0,9 m³ pro KW der Gebäudeheizlast (1 m³ entspricht ca. 650 kg)
  • Bei Selbstberechnung über das Raumvolumen ist mit einem Raumverlust von ca. 1/3 durch Schrägböden und Luftraum zu rechnen..
  • Sämtliche Elektro-, Wasser-, Abwasser- oder sonstigen Installationen sind unter Putz zu verlegen oder entsprechend zu isolieren und vor mechanischer Beanspruchung zu schützen
  • Im Lagerraum sind keine Elektroinstallationen erlaubt. (Lampen)
  • Einblasstutzen müssen aus Metall gefertigt sein sowie geerdet sein! Kunststoffrohre können durch statische Aufladung zu Funkenflug führen!
  • Gegenüber der Einblasstutzen muss sich eine Prallschutzmatte befinden.
  • Der Lagerraum muss belüftet sein. Pellets können im geringen Maße CO emittieren.
  • Lt. Punkt 6.1.2 der EN ISO 20023 muss der Lagerraum in jedem Fall vom Heizungsbauer überprüft werden, auch wenn Sie das Pelletslager selbst bauen.

Lagermängel aus der Praxis

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Mängel bei der Prallschutzmatte

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Kunststoffrohre im Befüllsystem

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Feuchtigkeit im Lagerraum

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Problematik bei der Verwendung elektrischer Lichtquellen im Lagerraum

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Probleme mit Fremdkörpern im Lagerraum